Arbeitssicherheit Geht Vor
Wir lieben, was wir tun und setzen nicht nur Regelwerke um. Wir denken und blicken ein wenig über den Tellerrand hinaus.
Wir machen uns Gedanken über die Folgen und überlegen in Zusammenarbeit mit Ihnen, wie eine sinnvolle Lösung aussehen könnte.
Wir bringen über 25 Jahre TÜV-Erfahrung mit, die wir dort als Berater, Sachverständige und Prüfer sammeln konnten.
Wir arbeiten seit vielen Jahren mit dem Aufgabenschwerpunkt Arbeitssicherheit im technischen Bereich.
Wir achten auf Sicherheit, von Aufzugsanlagen, Gebäuden, Nutzern und Servicekräften. Sicherheit rund um das Thema Aufzug ist seit dem Jahr 2016 unser Schwerpunkt, der uns Freude bereitet und in dem aus unserer Sicht viel Aufklärungsbedarf besteht.
Angefangen beim Abgleich zum Stand der Technik, über Gefährdungsbeurteilungen, bis hin zur Beratung zu Modernisierungen von Aufzugsanlagen und Arbeitsmitteln sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.
Immer wieder kommt es aus Unwissenheit, meist betreiberseitig zu unnötigen Missverständnissen, denen oft hohe Kosten folgen. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen eine kostensparende, sichere Lösung entwickeln und umsetzen.
Gefährdungsbeurteilung Aufzug, eine Forderung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) § 4 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3
Betreiberpflichten erfüllen und Klarheit erhalten:
Mehr Sicherheit für Sie und alle Nutzer Ihrer Aufzugsanlage
Objektive Beurteilung des Zustands der Anlage
Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten
Bewertung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
Übersichtliche Auftragsgestaltung
Dokumentation in digitaler Form
Die Gefährdungsbeurteilung wird von uns in 7 Schritte unterteilt, die wir in die modularen Bereiche: Erstellung, Beratung zur Modernisierung nach Gefährdungsbeurteilung und Aktualisierung gliedern. In allen Bereichen berücksichtigen wir die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, die aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem überwachungsbedürftigen Anlagen Gesetz (ÜAnlG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) resultieren. Derzeit gültige Normen für Aufzüge sowie anerkannte Regelwerke, weitere Erkenntnisquellen und Handlungsempfehlungen finden ebenso Anwendung.