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Gefährdungsbeurteilung

ARGEVO

Aufzug GBU

Der sichere Aufzug

WER WIR SIND

Arbeitssicherheit Geht Vor

Wir lieben, was wir tun und setzen nicht nur Regelwerke um. Wir denken und blicken ein wenig über den Tellerrand hinaus.
Wir machen uns Gedanken über die Folgen und überlegen in Zusammenarbeit mit Ihnen, wie eine sinnvolle Lösung aussehen könnte.
Wir bringen über 25 Jahre TÜV-Erfahrung mit, die wir dort als Berater, Sachverständige und Prüfer sammeln konnten.
Wir arbeiten seit vielen Jahren mit dem Aufgabenschwerpunkt Arbeitssicherheit im technischen Bereich.
Wir achten auf Sicherheit, von Aufzugsanlagen, Gebäuden, Nutzern und Servicekräften. Sicherheit rund um das Thema Aufzug ist seit dem Jahr 2016 unser Schwerpunkt, der uns Freude bereitet und in dem aus unserer Sicht viel Aufklärungsbedarf besteht.

Angefangen beim Abgleich zum Stand der Technik, über Gefährdungsbeurteilungen, bis hin zur Beratung zu Modernisierungen von Aufzugsanlagen und Arbeitsmitteln sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.

Immer wieder kommt es aus Unwissenheit, meist betreiberseitig zu unnötigen Missverständnissen, denen oft hohe Kosten folgen. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen eine kostensparende, sichere Lösung entwickeln und umsetzen.

"Verantwortlich ist man nicht nur, für das was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut."

Laotse

Schaltschrank eines Aufzugs Antriebsmaschine und Trommel eines Trommelaufzugs

Gefährdungsbeurteilung Aufzug, eine Forderung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) § 4 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3


Betreiberpflichten erfüllen und Klarheit erhalten:

Mehr Sicherheit für Sie und alle Nutzer Ihrer Aufzugsanlage

Objektive Beurteilung des Zustands der Anlage

Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten

Bewertung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten

Übersichtliche Auftragsgestaltung

Dokumentation in digitaler Form


7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung Aufzüge

Die Gefährdungsbeurteilung wird von uns in 7 Schritte unterteilt, die wir in die modularen Bereiche: Erstellung, Beratung zur Modernisierung nach Gefährdungsbeurteilung und Aktualisierung gliedern. In allen Bereichen berücksichtigen wir die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, die aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem überwachungsbedürftigen Anlagen Gesetz (ÜAnlG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) resultieren. Derzeit gültige Normen für Aufzüge sowie anerkannte Regelwerke, weitere Erkenntnisquellen und Handlungsempfehlungen finden ebenso Anwendung.